Aufnahme

Aufnahmekriterien

Das Kind muss mindestens 2 ¾ Jahren Jahre alt sein. Über die Aufnahme eines behinderten bzw. von Behinderung bedrohten Kindes (SGB XII) entscheidet der Vorstand nach Anhörung der Kindergartenleitung.

Anmeldung

Zu Beginn jedes Kalenderjahres werden den neuen Eltern Anmeldetage angeboten. Die Bekanntgabe erfolgt im Mitteilungsblatt der Gemeinde Schnelldorf und durch öffentlichen Aushang.

Am Anmeldetag selbst kommen die Eltern in den Kindergarten und füllen das Anmeldeformular sowie den Buchungsbeleg aus. Diese dienen als Grundlage für den Betreuungsvertrag.

Aufnahmegespräch

Hierzu erfolgt eine persönliche Einladung. Dieser Termin bietet Eltern und Kindergartenleitung die Gelegenheit Kontakt zu knüpfen, entstandene Fragen zu klären und gemeinsam den Betreuungsvertrag auszufüllen. Die offizielle Aufnahme erfolgt durch den Abschluss des Betreuungsvertrages zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem Träger des Kindergartenvereins. Neben dem „Betreuungsvertrag“ ist die „Ordnung für Tageseinrichtungen für Kinder in evangelischer Trägerschaft“ ein weiterer Bestandteil für die Aufnahme des Kindes. Bei der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erklären die Eltern mit ihrer Unterschrift, dass sie die Konzeption der Einrichtung kennen und akzeptieren.

Buchungsverfahren

Augrund des Kindergartengesetzes ist es erforderlich, dass alle Eltern, deren Kinder unsere Einrichtung besuchen, für jedes Kindergartenjahr einen neuen Buchungsbeleg ausfüllen. Die neuen Buchungen finden jedes Frühjahr statt. Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Erziehungsgesetz (BayKiBiG) wird den Regelkindern eine Mindestbuchungszeit von 20 Wochenstunden, unter Berücksichtigung der täglichen Kernzeit von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, vorgeschrieben.

Schnuppertag

Die neuen Kinder werden zu einem Schnuppertag eingeladen. Sie können dabei die Räume, Mitarbeiter/innen, Kindergartenkinder und Spielangebote kennen lernen und etwas „Kindergartenluft“ schnuppern.