Rahmenbedingungen

Das Bayerische Kinderbildungs- und Erziehungsgesetz (BayKiBiG) und der Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) stellen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Tageseinrichtung für Kinder dar.

Raumangebot

Der eingruppige Kindergarten und Evang. Gemeindesaal befinden sich in einem Gebäude. Der Saal im Obergeschoss kann vom Kindergarten für Veranstaltungen und als Bewegungsraum unregelmäßig genutzt werden.

Erdgeschoss

  • – Gruppenraum        …hell und freundlich mit 2. Ebene
  • – Flurbereich            …mit gemütlicher Leseecke
  • – Garderobe              …wird auch als Bewegungsbereich genutzt
  • – Toilettenräume      …mit Waschgelegenheit und Dusche
  • – Nebenraum            …mit Wickelecke und Materialkisten
  • – Büro                        …auch als Besprechungsraum genutzt
  • – Putzraum                …mit Mitarbeitertoilette
  • – Küche                      … freie Brotzeit, Mal- und Basteltisch

Außengelände

Ein naturnah gestalteter Garten mit Gartenhaus, Spielhaus, Schaukeln, Wippe, Rutsche, Klettergerüst, Sandkasten, Höhle, Hügel, Matschtische, Sitzgelegenheiten, vielen Büschen, Bäumen und einem Blumenbeet.

Spiel-und Beschäftigungsmaterial

  • – Spielmaterial wie zum Beispiel Gesellschaftsspiele, Puzzle, Konstruktionsspiele,  Fahrzeuge,  Holztiere, Tücher, Softbausteine, … .
  • – Beschäftigungsmaterial  wie Bastel- und Werkmaterial, Naturmaterialien, Farb- und Malutensilien, … .

Belegungskapazität

Aufgrund der aktuellen Betriebserlaubnis stehen für unseren Kindergarten 24 Betreuungsplätze und 1 Integrationsplatz zur Verfügung.

Gruppenzusammensetzung

Die Gruppe ist alters- und geschlechtsgemischt und kann von Kindern im Alter von  2¾ Jahren bis zum Schuleintritt besucht werden.

Einzugsbereich

In der Regel besuchen uns Kinder aus den Ortsteilen Unterampfrach, Haundorf, Hilpertsweiler, Altersberg und Stollenhof – sie sind alle der politischen Gemeinde Schnelldorf zugehörig. Für diese Kinder besteht die Möglichkeit, die von der Gemeinde gestellten Busse zu nutzen. Bei offenen Plätzen können auch Kinder aus der gesamten Gemeinde Schnelldorf oder Gastkinder aufgenommen werden.