Die Höhe des Kindergartenbeitrages wird vom Träger des Kindergartens anhand der Richtlinien der staatlichen Stellen und des Diakonischen Werkes festgesetzt. Die Elternbeiträge sind in 12 gleichen Monatsbeiträgen zu entrichten.
Durchschnittliche Buchungsstunden (Tag) | Monatliche Elternbeiträge | Geschwisterrabatt(gleichzeitiger Besuch) |
3-4 Stunden | 81,00 Euro | 61,00 Euro |
4-5 Stunden | 90,00 Euro | 70,00 Euro |
5-6 Stunden | 99,00 Euro | 79,00 Euro |
6-7 Stunden | 108,00 Euro | 88,00 Euro |
7-8 Stunden | 117,00 Euro | 97,00 Euro |
incl. Trink- und Spielgeld
zzgl. je 11,00 Euro Busgeld (bei Bedarf)
10 Euro Aufnahmegebühr (einmalig)
Für Kinder ab 3 Jahre gibt es vom Freistaat Bayern einen monatlichen Zuschuss zum Elternbeitrag von 100 Euro
Kinder unter 3 Jahre können das Bayerische Krippengeld (bis zu 100 Euro) auf der Internetseite vom Zentrum Bayern Familie und Soziales beantragen.
Bei Zahlungsversäumnissen wird nach zweimaliger erfolgloser schriftlicher Mahnung die Kündigung des Kindergartenplatzes ausgesprochen.
Ermäßigungen für Geschwisterkinder, die gleichzeitig den Kindergarten besuchen:
- Für ein zweites Kind erhalten Eltern eine Ermäßigung von 20,00 € auf den errechneten Elternbeitrag.